App Logo

Kindertagespflege

KINDERTAGESPFLEGE – WAS IST DAS?

Kindertagespflegeperson ist die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern durch eine qualifizierte Kindertagespflegeperson.

Die Vorteile der Kindertagespflege:

• Kindertagespflege zeichnet sich besonders durch Flexibilität aus.

• Kindertagespflege ist stundenweise oder ganztägige Betreuung von Kindern mit einer festen Bezugsperson in familiärer Umgebung. Es können auch „Randzeiten“ abgedeckt werden.

• Kindertagespflege soll die Erziehung und Bildung des Kindes in der Familie unterstützen und ergänzen sowie die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern.

Bin ich als Kindertagespflegeperson geeignet?

• Der Umgang mit Kindern macht Ihnen Freude, Sie sind geduldig und belastbar und haben für die Bedürfnisse eines oder mehrerer Kinder Verständnis.

• Sie sind aufgrund Ihrer Persönlichkeit und Sachkompetenz geeignet und zeigen Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen.

Sie sind zudem bereit, im Interesse der Kinder mit dem Fachpersonal des Landratsamtes Erding zusammenzuarbeiten.

• Sie haben kindgerechte Räumlichkeiten in Ihrem Haushalt oder nutzen andere geeignete Bereiche. Diese werden im Rahmen eines Hausbesuches überprüft. Sie verfügen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege entweder durch eine fachpädagogische Berufsausbildung oder die Teilnahme am Qualifizierungskurs für Kindertagespflegepersonen.

Die Qualifikation als Kindertagespflegeperson

Den Qualifizierungskurs bietet im Landkreis Erding das Zentrum der Familie an. Auch weitere Fortbildungen im Bereich Kindertagespflege können dort absolviert werden.

Wie kann ich Kindertagespflegeperson werden?

Sie benötigen die Pflegeerlaubnis, wenn Sie außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während eines Teils des Tages, gegen Entgelt, mehr als 15 Stunden wöchentlich und länger als drei Monate Kinder betreuen. Die Pflegeerlaubnis beantragen Sie beim Landratsamt Erding – Sachgebiet 21-5 Bildung, Betreuung und Prävention.

Hierzu sind folgende Unterlagen vorzulegen:

• erweitertes polizeiliches Führungszeugnis

• Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

• Lebenslauf und Foto

• ärztliche Bescheinigung Ihrer gesundheitlichen Eignung

• Bestätigung über Belehrung nach dem IfSG

• Qualifikationsnachweis (160 Unterrichtseinheiten)

• Vereinbarung nach § 8 a SGB VIII (Kinderschutz)

• Nachweis Masernimmunität

Wir als Partner für die Kindertagespflege

• beraten, unterstützen und informieren Sie bei allen Fragen rund um die Kindertagespflege

• unterstützen und beraten Sie bei der Suche nach einer geeigneten und qualifizierten Kindertagespflegeperson

• überprüfen die Eignung

• fördern qualifizierte Kindertagespflege

Die Beratung und Vermittlung ist unverbindlich und kostenlos.

Ihre Browserversion ist veraltet.

Diese Web-App ist mit veralteten Browsern wie dem Internet Explorer 11 nicht kompatibel. Bitte nutzen Sie um schnell & sicher zu surfen einen modernen Browser wie Firefox, Google Chrome, oder Microsoft Edge.