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Kindergeld

Das Kindergeld erhalten Eltern für den Unterhalt und die Ausbildung ihrer Kinder. Es wird unabhängig vom Einkommen gewährt

Höhe des Kindergeldes seit 1. Januar 2023:

  • monatlich 250 Euro pro Kind

Kindergeld gibt es grundsätzlich für:

  • alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr

  • Kinder in Ausbildung, bis zum 25. Lebensjahr

  • arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr

Seit 01.01.2024 ist nur mehr die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit für die Zahlung des Kindergeldes zuständig.

Unter www.familienkasse.de finden Sie alle aktuellen Informationen zum Kindergeld und auch die Onlinedienste der Familienkasse wie den Onlineantrag zum Kindergeld ab Geburt und auch den Onlineantrag für volljährige Kinder.

Mitteilungen an die Familienkasse übersenden Sie ebenfalls ganz einfach online.

TIPP: Wenn Sie die Onlinedienste der Familienkasse nutzen, gehen Ihre Anträge und Mitteilungen direkt, sicher und kostenfrei bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ein.

Details zum Kindergeld enthält auch das Familienportal des Bundesfamilienministeriums.

Herunterladen können Sie sich außderdem das offizielle Merkblatt zum Kindergeld.

Auf der Webseite des BMFSFJ finden Sie außerdem ein Erklärvideo zum Kindergeld.

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