Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche Leistung zum Kindergeld, wenn das Einkommen für den Unterhalt der Eltern ausreicht, nicht aber für den Unterhalt ihrer Kinder. Je nach Familiensituation (Anzahl der Kinder, Wohnkosten) kann sogar bei höherem Einkommen ein Anspruch darauf bestehen.
Höhe des Kinderzuschlages seit 1. Januar 2024:
monatlich maximal 292 Euro pro Kind
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Kinderzuschlag:
Die Eltern verfügen nicht über ausreichende finanzielle Mittel, um den Bedarf ihrer Kinder zu decken.
Die monatlichen Einnahmen der Eltern erreichen eine Mindest-Grenze.
Diese liegt für Elternpaare bei 900 Euro brutto und für Alleinerziehende bei 600 Euro brutto.Der Bedarf der Familie wird durch das zur Verfügung stehende Einkommen und die Zahlung von Kinderzuschlag, sowie eventuell zustehendem Wohngeld, gedeckt und deshalb besteht kein Anspruch auf Bürgergeld.
Wichtiges zum Kinderzuschlag:
Der Kinderzuschlag gilt nur für unverheiratete Kinder unter 25 Jahren, die im Haushalt der Eltern leben.
Für Kinder wird bereits Kindergeld oder eine das Kindergeld ausschließende Leistung bezogen.
Der Kinderzuschlag beträgt maximal 292 Euro im Monat (Stand 1. Januar 2024).
Die Auszahlung erfolgt zusammen mit dem Kindergeld.
Eltern, die den Kinderzuschlag beziehen, können für ihre Kinder auch Bildungs- und Teilhabeleistungen erhalten und sich von den Kita-Gebühren befreien lassen.
Erhalte ich Kinderzuschlag?
Über den KiZ-Lotsen können Sie Ihren Anspruch auf Kinderzuschlag prüfen: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kiz-lotse
Grafik "KiZ Lotse" © Bundesagentur für Arbeit - Familienkasse
Der Kinderzuschlag hängt von mehreren Faktoren ab. Geringfügige Änderungen können entscheidend sein, ob nun doch ein Anspruch entsteht. Deshalb lohnt es sich, dies über den KiZ-Lotsen regelmäßig zu überprüfen.
Haben Sie noch weitere Fragen rund um den Kinderzuschlag hilft Ihnen die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit über die einfach zu nutzende Videoberatung zum Kinderzuschlag gerne weiter.
Auf der Webseite des BMFSFJ können Sie sich auch ein Erklärvideo zum Kinderzuschlag ansehen.
Wo erhalte ich Kinderzuschlag?
Für die Auszahlung des Kinderzuschlages ist ausschließlich die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zuständig.
Unter www.familienkasse.de finden Sie alle aktuellen Informationen zum Kinderzuschlag und auch die Onlinedienste der Familienkasse wie den Onlineantrag zum Kinderzuschlag, den KIZ-Lotsen und die Videoberatung.
Herunterladen können Sie sich außerdem das offizielle Merkblatt zum Kinderzuschlag und den Flyer zum Kinderzuschlag.
TIPP: Wenn Sie die Onlinedienste der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit nutzen, gehen Ihre Anträge und Mitteilungen direkt, sicher und kostenfrei bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ein.