Landratsamt Erding / Jugend und Familie
Alois-Schießl-Platz 8
85435 Erding
Die Mutter, die zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes und auch später nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet war, kann eine schriftliche Auskunft verlangen, dass keine Eintragungen im Sorgeregister vorliegen bzw. die Angabe in welchen Bereichen die elterliche Sorge der Mutter entzogen wurde, den Eltern gemeinsam übertragen wurde oder dem Vater allein übertragen wurde. Zuständig ist das Jugendamt an ihrem Wohnort.
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