Landratsamt Erding / Jugend und Familie
Alois-Schießl-Platz 8
85435 Erding
18 bis 20jährige Volljährige haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt bei der Geltendmachung von Unterhalts- und Unterhaltsersatzansprüchen gegenüber Ihren Eltern.
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