Landratsamt Erding / Jugend und Familie

Alois-Schießl-Platz 8
85435 Erding
18 bis 20jährige Volljährige haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt bei der Geltendmachung von Unterhalts- und Unterhaltsersatzansprüchen gegenüber Ihren Eltern.