Landratsamt Erding / Jugend und Familie

Alois-Schießl-Platz 8
85435 Erding
Leistungen nach dem UVG
erhält ein Kind, wenn es unter anderem in Deutschland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat und
hier bei einem allein erziehenden Elterteil lebt und
von dem anderen Elternteil nicht, nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des maßgeblichen Regelbetrages erhält
Die UVG-Leistungen sind im Fachbereich Jugend und Familie zu beantragen.