Schwangere Personen, die eine Fehlgeburt nach der 13. SSW haben, können nun ebenfalls eine Mutterschutzfrist in Anspruch nehmen.
Die Frist richtet sich nach dem Fortschritt der Schwangerschaft und ist folgendermaßen gestaffelt:
Fehlgeburt ab der 13. Woche: bis zu 2 Wochen Mutterschutz
Fehlgeburt ab der 17. Woche: bis zu 6 Wochen Mutterschutz
Fehlgeburt ab der 20. Woche: bis zu 8 Wochen Mutterschutz
Die schwangere Person ist nicht verpflichtet die Schutzfrist in Anspruch zu nehmen.
Dann muss jedoch eine ausdrückliche Erklärung erfolgen, dass trotz Fehlgeburt weiterhin gearbeitet wird.
So schreibt es das neue Gesetz vor.
Für Fehlgeburten bis zur 12. Woche ist weiterhin kein Mutterschutzanspruch vorgesehen.
Weitere Infos:
Diese Web-App ist mit veralteten Browsern wie dem Internet Explorer 11 nicht kompatibel. Bitte nutzen Sie um schnell & sicher zu surfen einen modernen Browser wie Firefox, Google Chrome, oder Microsoft Edge.